Amt für Arbeit und Soziales, Marburg-Biedenkopf

 Der Landkreis Marburg entschied sich, als optierender Landkreis für die „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch II“ innerhalb des Landkreises selbst zu sorgen. Daraus entstand die Notwendigkeit, diese Entscheidung in der Öffentlichkeit darzustellen und sich gleichzeitig gegenüber dem Amt für Arbeit zu positionieren.

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